|
| M. Sarazin |
| Anschrift |
Universitätsstr. 150, Gebäude FNO,
44801
Bochum
|
| Telefon |
+49(0)234/32-22925 |
| Telefax |
+49(0)234/32-14016 |
| Email |
SBV@rub.de
|
| Homepage |
http://www.rub.de/sbv
|
| Öffnungszeit |
n.V. |
| Raum |
FNO, Ebene 00, Raum 216 |
Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Insbesondere hat sie eine:
Überwachungsfunktion Die SbV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Vorsorgefunktion Die SbV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsamt und Sozialversicherungsträger zu beantragen.
Vermittlerfunktion Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die SbV die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.
Unterstützungsfunktion Bei Anträgen an das Versorgungsamt und das Arbeitsamt kann die SbV die Beschäftigten unterstützen.
Beratungsfunktion Die SbV hat das Recht an allen Sitzungen der Personalräte sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind.
Weitere Infos, siehe Homepage
| |
|
Untereinrichtungen |
|
|
Verweis(e) |
| |
|
|
|
|
|
| |
|
Weitere
Informationen finden Sie hier: |
| |
|
|
|