Ruhr-Universität Bochum zum Inhalt Startseite der RUB pix
Startseite UniStartseite
Überblick UniÜberblick
A-Z UniA-Z
Suche UniSuche
Kontakt UniKontakt

pix
 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
pix
 
 
 
 
Einrichtungen  |  Personalverzeichnis  |  Vorlesungsverzeichnis |  Suchen
pix
Ruhr-Universität Bochum » Weitere Einrichtungen »

Schwerbehindertenvertretung an der Ruhr-Universität Bochum (SbV)

M. Sarazin
Anschrift Universitätsstr. 150, Gebäude FNO, 44801 Bochum
Telefon +49(0)234/32-22925
Telefax +49(0)234/32-14016
Email SBV@rub.de    
Homepage http://www.rub.de/sbv    
Öffnungszeit n.V.
Raum FNO, Ebene 00, Raum 216

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Insbesondere hat sie eine:

Überwachungsfunktion
Die SbV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.

Vorsorgefunktion
Die SbV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsamt und Sozialversicherungsträger zu beantragen.

Vermittlerfunktion
Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die SbV die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.

Unterstützungsfunktion
Bei Anträgen an das Versorgungsamt und das Arbeitsamt kann die SbV die Beschäftigten unterstützen.

Beratungsfunktion
Die SbV hat das Recht an allen Sitzungen der Personalräte sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen. Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind.

Weitere Infos, siehe Homepage

    Untereinrichtungen     Verweis(e)
   

   

    Weitere Informationen finden Sie hier:
   

 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Diese Seite drucken
Letzte Änderung: 02.02.2012  | Ansprechpartner/in zu Technik/Darstellung
Diese Seite wird automatisch aus einer zentralen Datenbank erstellt. Der Inhalt der Seite wird dezentral von der jeweiligen Fakultät / dem jeweiligen Institut der Ruhr-Universität Bochum gepflegt. Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung (s.o.).