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Der Senat ist eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen.
Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der RUB geregelt. Hierzu gehören die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats, Erlass und Änderung der Grundordnung sowie weiterer Rahmenordnungen und Ordnungen (Satzungen) der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2 HG (im Benehmen mit dem Rektorat), Empfehlungen und Stellungnahmen zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und medizinischen Einrichtungen und die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Sitzungen des Senats sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sowie für Presse und Rundfunk (bis auf den nichtöffentlichen Teil) nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.
Am 25. Oktober 2007 hat der Senat eine neue Verfassung für die Ruhr-Universität verabschiedet, die am 14. Dezember 2007 in Kraft getreten ist.
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