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Der Tierschutzbeauftragte berät die Ruhr-Universität, ihre Wissenschaftler und sonstigen Mitarbeiter in allen Tierschutzfragen, insbesondere
der artgerechten Unterbringung, Versorgung und und Pflege von Versuchstieren,
bei Maßnahmen zur Vermeidung von Leiden, Schmerzen oder Schäden bei den Tieren,
der Anwendung von Methoden, die Belastungen der Tiere im Experiment verringern, den Versuchstierbedarf absenken oder wo möglich durch alternative Methoden ganz ersetzen.
Überdies achtet der Tierschutzbeauftragte auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere und gibt eine Stellungnahme ab zu allen Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen.
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