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Personalrat MTV » Personalräte » Organe und Verwaltung der RUB

Willkommen auf der Startseite des Personalrates für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

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Was macht der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum?

Der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum wird von allen Beschäftigten der Universität für vier Jahre gewählt. Er besteht zur Zeit aus 15 Mitgliedern:
13 VertreterInnen der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2 VertreterInnen der Gruppe der Beamtinnen und Beamten

Er vertritt die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes - er ist direkter Ansprechpartner.
Der Personalrat beteiligt sich an der Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung der Universität. Er initiiert konkrete Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung.

Er handelt in

direkten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten,
in Gesprächen mit der Universitätsleitung (Rektor und Kanzler),
in formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (Information, Diskussion und Abstimmung mit allen Beschäftigten).

Rat für die Beschäftigten

Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit
Mit dem Personalrat sprechen - Rat einholen und Problemlösungen angeboten bekommen

Aktuelles

Hier finden Sie das Rundschreiben des Dezernates für Personalangelegenheiten vom 15.12.2009 zur Übertragung bzw. Abgeltung von krankheitsbedingt erloschenen Urlaubsansprüchen bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis.


 
 
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Letzte Änderung: 11.10.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an personalrat@ruhr-uni-bochum.de