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Der Personalrat
Startseite
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Willkommen auf der Startseite des Personalrates für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
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Was macht der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum?
Der Personalrat der Ruhr-Universität Bochum wird von allen Beschäftigten der Universität für vier Jahre gewählt. Er besteht zur Zeit aus 15 Mitgliedern: 13 VertreterInnen der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 VertreterInnen der Gruppe der Beamtinnen und Beamten
Er vertritt die sozialen und persönlichen Belange der Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und ihres Arbeitsplatzes - er ist direkter Ansprechpartner. Der Personalrat beteiligt sich an der Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung der Universität. Er initiiert konkrete Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung.
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Er handelt in
direkten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten, in Gesprächen mit der Universitätsleitung (Rektor und Kanzler), in formellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren (Information, Diskussion und Abstimmung mit allen Beschäftigten).
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Rat für die Beschäftigten
Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit Mit dem Personalrat sprechen - Rat einholen und Problemlösungen angeboten bekommen
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Aktuelles
Hier finden Sie das Rundschreiben des Dezernates für Personalangelegenheiten vom 15.12.2009 zur Übertragung bzw. Abgeltung von krankheitsbedingt erloschenen Urlaubsansprüchen bei weiter bestehendem Beschäftigungsverhältnis.
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