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Dezernat 5 - Technischer Hochschulbetrieb
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Kaufmännisches Gebäudemanagement » Dezernat 5 » Verwaltung
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Maßnahmen bei Diebstählen in der Universität

 

Zur Vorbeugung und Einschränkung
Bei erfolgtem Diebstahl und Einbruch
pix pix Zur Vorbeugung und Einschränkung von Diebstählen und Einbrüchen sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten:

Verschließen des Arbeitsplatzes
Beim Verlassen der Zimmer (auch für kurze Zeit) sind alle Schränke, Schreibtische, Türen und Fenster -insbesondere in ebenerdig gelegenen Zimmern- zu verschließen. Häufig kommen Diebstähle dann vor, wenn Mitarbeiter ihre Zimmer nur kurz verlassen. Daher ist es unbedingt notwendig, die Räume auch bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes zu verschließen. Es ist selbstverständlich, dass Fenster und Türen nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen werden.
Um den Einblick in von außen einsehbaren Räumen zu verhindern, sind Innenjalousien, Gardinen o.ä., nach Feierabend herunterzulassen bzw. zuzuziehen.
Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, bitte ich Wertgegenstände in Schränken bzw. Schreibtischen einzuschließen oder so zu positionieren, dass sie nicht sofort von außen sichtbar sind.

PC-Diebstahlsicherung

Schließen der Ein- und Ausgänge
Die Ein- und Ausgänge der Institutsgebäude werden zwischen 21.00 und 23.30 Uhr (samstags zwischen 14.00 und 16.00) verschlossen. Nach dieser Zeit ist ein Zugang nur mit einem Gebäudeschlüssel möglich, der bei Bedarf vom Hausmeister ausgehändigt wird. Um sich gegenüber dem Wachdienst ausweisen zu können, sollten Sie immer einen Dienstausweis bzw. eine Zutrittsgenehmigung mit sich führen.

Unzulässigkeit der Mitnahme von Geräten und Einrichtungsgegenständen der Universität
Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter/innen der Universität Geräte und Einrichtungsgegenstände aus ihren Diensträumen - auch für dienstliche Zwecke - mit nach Hause nehmen. Sollte sich im Einzelfall hierzu eine Notwendigkeit ergeben, bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Vorgesetzten.

Verdächtige Personen
Sollten sich in Ihrem Bereich auffällige Personen aufhalten, bitte ich
a) diese anzusprechen und das Anliegen zu erfragen. Die Ansprache sollte hierbei durch mehrere Mitarbeiter erfolgen.
b) den Wachdienst, Tel.: 27001 bzw. die Leitwarte, Tel.: 23333, zwecks Benachrichtigung der Polizei zu verständigen

Sicherheitsmaßnahmen für PKW

pix pix Maßnahmen bei erfolgtem Diebstahl und Einbruch:

Meldung
Diebstahl von Landeseigentum
Bei Diebstahl von Landeseigentum erfolgt die Bearbeitung über den Technischen Hochschulbetrieb. Sollten Sie einen Diebstahl/Einbruch feststellen, bitte ich um sofortige Benachrichtigung des zuständigen Gebäudehausmeisters, der zunächst alle weiteren Sofortmaßnahmen einleiten kann. Danach muss eine schriftliche Meldung an den THB erfolgen, damit von hier die Anzeige an die zuständige Polizeiinspektion erstattet werden kann.
Diebstahl von Privateigentum
Wird Ihnen im Bereich der RUB Privateigentum gestohlen, muss die Anzeige bei der Polizei durch Sie erfolgen. Zuständig für Einbrüche im Bereich der Ruhr-Universität ist die Polizei Bochum, Uhlandstraße 35, 44791 Bochum, Telefon : 0234/909-0.
Auch bei Diebstahl von Privateigentum bitte ich, den Technischen Hochschulbetrieb durch Übersendung einer Kopie Ihrer Anzeige zu informieren.

Kontosperrung
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Scheck- oder Kreditkarte ist eine sofortige Sperrung des Kontos ratsam!

  Eurocard/Visa-Card 0 69 / 79 33 19 10
  American Express 0 69 / 97 97 40 00
  Diners Club 0 69 / 26 03 58
  Barclay 0 40 / 8 90 99 87
  EC-Karte 01 80 / 5 02 10 21
  Global Service 01 30 / 81 91 04

Schadenersatzpflicht und dienstliche Konsequenzen
Sollte sich bei den Ermittlungen ergeben, dass Tätern ein Diebstahl durch nicht ordnungsgemäßes Verhalten erleichtert oder sogar ermöglicht wurde, wird die Schadensersatzpflicht geprüft.
Bei evtl. Feststellung von Diebstählen durch Angehörige der Universität muss mit fristloser Entlassung und strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.

Formular Diebstahlmeldung von Landeseigentum
Das Formular kann mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader auf Ihrem System bearbeitet und ausgedruckt werden. Nach der Unterzeichnung ist es an das Dezernat 5 -Technischer Hochschulbetrieb- zur weiteren Bearbeitung zu senden.

  Diebstahlmeldung   als PDF-Dokument

Das ausgefüllte Formular kann parallel zur Veranlassung einer zeitnahen Verfolgung durch die Polizei per email an die Adresse diebstahl@uv.rub.de gesendet werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Hammes, Tel.-Nr. -28756 sowie das Geschäftszimmer des Dezernats 5, Tel.-Nr. -28005 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 
 
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Letzte Änderung: 22.04.2010  | Ansprechpartner: Inhalt & Technik