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Verschließen des Arbeitsplatzes
Beim Verlassen der Zimmer (auch für kurze Zeit)
sind alle Schränke, Schreibtische, Türen und
Fenster -insbesondere in ebenerdig gelegenen Zimmern-
zu verschließen. Häufig kommen Diebstähle
dann vor, wenn Mitarbeiter ihre Zimmer nur kurz verlassen.
Daher ist es unbedingt notwendig, die Räume auch
bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes zu verschließen.
Es ist selbstverständlich, dass Fenster und Türen
nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen werden.
Um den Einblick in von außen einsehbaren Räumen
zu verhindern, sind Innenjalousien, Gardinen o.ä.,
nach Feierabend herunterzulassen bzw. zuzuziehen.
Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, bitte
ich Wertgegenstände in Schränken bzw. Schreibtischen
einzuschließen oder so zu positionieren, dass
sie nicht sofort von außen sichtbar sind.
PC-Diebstahlsicherung
Schließen der Ein- und Ausgänge
Die Ein- und Ausgänge der Institutsgebäude
werden zwischen 21.00 und 23.30 Uhr (samstags zwischen
14.00 und 16.00) verschlossen. Nach dieser Zeit ist
ein Zugang nur mit einem Gebäudeschlüssel
möglich, der bei Bedarf vom Hausmeister ausgehändigt
wird. Um sich gegenüber dem Wachdienst ausweisen
zu können, sollten Sie immer einen Dienstausweis
bzw. eine Zutrittsgenehmigung mit sich führen.
Unzulässigkeit der Mitnahme von Geräten
und Einrichtungsgegenständen der Universität
Es ist nicht zulässig, dass Mitarbeiter/innen der
Universität Geräte und Einrichtungsgegenstände
aus ihren Diensträumen - auch für dienstliche
Zwecke - mit nach Hause nehmen. Sollte sich im Einzelfall
hierzu eine Notwendigkeit ergeben, bedarf es der ausdrücklichen
Genehmigung des Vorgesetzten.
Verdächtige Personen
Sollten sich in Ihrem Bereich auffällige Personen
aufhalten, bitte ich
a) diese anzusprechen und das Anliegen zu erfragen.
Die Ansprache sollte hierbei durch mehrere Mitarbeiter
erfolgen.
b) den Wachdienst, Tel.: 27001 bzw. die Leitwarte, Tel.:
23333, zwecks Benachrichtigung der Polizei zu verständigen
Sicherheitsmaßnahmen
für PKW
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