Abteilung 2: Planung UND Berichtswesen
In der Abteilung 2 - Planung und Berichtswesen - werden die Belange der strukturellen und strategischen Hochschulentwicklungsplanung in quantitativer und qualitativer Hinsicht gebündelt.
Dabei fungiert die Abteilung 2 als Dienstleister für die Hochschulleitung, die zentralen Gremien und die dezentralen Einrichtungen der Universität.
Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:
- die Sammlung, Aufbereitung und Auswertung der auf Lehre und Forschung bezogenen Daten, die für die Amtliche Statistik, für Hochschulentwicklungsplanungsprozesse und das Controlling erforderlich sind,
- die Abstimmung von Fakultäts- und Hochschulentwicklungsplanungsprozessen.
Hochschulentwicklung
Im Zentrum der strategischen Entwick-lungsplanung der RUB stehen der Hochschul-entwicklungsplan und die gebündelten Freigabe-verfahren, in denen das Rektorat und die Fakultäten die Berufungen der nächsten Jahre abstimmen.
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Hochschulverträge
In Nordrhein-Westfalen werden seit In-Kraft-Treten des Hochschulzukunfts-gesetzes in regelmäßigen Abständen Hochschul-verträge zwischen dem Land und den Hoch- schulen abgeschlossen.
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Lehrkapazität und Auslastung
Die Hochschulen sind verpflichtet einmal jährlich zu vorgegebenen Terminen Kapazitätsermittlungen (Grundlage Kapazitäts-verordnung - KapVO) durchzuführen und dem Ministerium vorzulegen.
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Informationsmanagement
Das strategische Informationsmanagement unterstützt die Hochschul-leitung und die Fakultäten bei der Zielbildung, Planung und Kontrolle. Dazu stellt das Informationsmanage-mentsystem (Data Warehouse) die erforderlichen Daten zur Verfügung.
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Statistik
Hier finden Sie alle Zahlen und Daten zur Ruhr-Universität.
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Hochschulranking
In der Abteilung 2 werden regelmäßig die Ergebnisse der großen Rankings ausgewertet. Bei den Erhebungen zum CHE- HochschulRanking erfolgt eine umfassende Unter- stützung der Fakultäten.
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