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Lehrbericht

Im Lehrbericht prüfen wissenschaftliche Einrichtungen die Qualität ihrer Angebote in Studium und Lehre und legen auf diese Weise alle zwei Jahre hochschulintern Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Die fünfte Lehrberichterstattung wurde im Februar 2011 abgeschlossen. Die folgende Aufzählung soll wie folgt geändert werden

  • Studienprofil
  • Inhalt und Organisation von Studium und Prüfungen
  • Spracherwerb und Workload
  • Studiendauer und -erfolg (auf Basis von Studierenden- und Absolvent/inn/enzahlen)
  • Studienberatung und -betreuung bezogen auf die Phasen des Studienverlaufs
  • Interne Qualitätssicherung
  • eine Bewertung von Stärken und Schwächen sowie
  • Maßnahmen zum Ausbau der Stärken und zum Abbau der Schwächen.

Die Abteilung 1 nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

  • Bereitstellung einer Struktur für den Lehrbericht sowie hochschulplanerischer Daten
  • Hilfestellung bei der Erstellung des Berichts und organisatorische Begleitung
  • Vor- und Nachbereitung der Diskussion der Ergebnisse in der Universitätskommission für Lehre, Weiterbildung und Medien
  • Erstellung eines Berichts zur Stellungnahme für den Senat
  • Ableitung von Vorschlägen für lehrbezogene Zielvereinbarungen zwischen Fakultäten und Rektorat